Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
an unseren Gemeindestraßen gibt es im Ort oft auch einen Gehweg, der befestigt oder auch nicht befestigt ist. Das gilt auch für die L 306 Plöner Straße und die Dorfstraße, hier sogar beidseitig.
Diese Gehwege sind ausschließlich für die Sicherheit unserer Einwohnerinnen und Einwohner angelegt.
Für alle Gehwege gilt ein Halte- und Parkverbot für Fahrzeuge aller Art.
Ich nutze hier die Gelegenheit noch einmal darauf hinzuweisen , dass das Parken auf den Gehwegen (befestigt oder wassergebunden) nicht erlaubt ist. Wir werden in Zukunft vermehrt darauf achten und gegebenenfalls ein Vergehen über das Ordnungsamt verfolgen.
In diesem Zusammenhang erinnere ich auch noch einmal an die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Details hierzu können der Straßenreinigungssatzung entnommen werden.
Henning Frahm
- Der Bürgermeister-